Die Summe wird an die im Vertrag festgelegte bezugsberechtigte Person gezahlt. Dies kann ein Angehöriger, ein nahestehender Mensch oder ein Bestatter sein. Sie können die bezugsberechtigte Person selbst festlegen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Das Bezugsrecht kann widerruflich bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte erwirbt den Anspruch erst mit Eintritt des Versicherungsfalls, weshalb die Bestimmung eines Bezugsberechtigten jederzeit durch den Versicherungsnehmer geändert werden kann.
- Das Bezugsrecht kann unwiderruflich bestimmt werden. Der Bezugsberechtigte kann bei dieser Variante nur noch mit seiner Zustimmung ausgetauscht werden.
Wird niemand festgelegt, fällt die Versicherungssumme in die Erbmasse.