Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchten. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer, Fußgänger und Fahrgäste.
Beispiel 1: Sie weichen einem Fahrradfahrer aus, der das rote Ampel-Licht missachtet hat, und kommen dabei von der Fahrbahn ab.
Beispiel 2: Sie überholen auf der Landstraße ein langsam fahrendes Auto. Plötzlich beschleunigt der Fahrer und drängt Sie von der Straße ab.